Info- und Abstimmungstreffen zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“
Mittwoch 26 Aug 2026
Liebe Vereinsvorstände,
das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ ist gestartet und bietet unseren Vereinen in Steinfurt auch in den kommenden Jahren großartige Chancen, die sportliche Infrastruktur zukunftsfähig aufzustellen. Das Programm ist insgesamt auf eine Laufzeit von 10 Jahren angelegt.Da die Förderung an strikte rechtliche und finanzielle Vorgaben gekoppelt ist, möchten wir euch bereits frühzeitig über die Rahmenbedingungen informieren und euch den konkreten Fahrplan für das weitere Vorgehen bei uns im Stadtsportverband (SSV) Steinfurt vorstellen.Unser Fahrplan im SSV Steinfurt: So gehen wir vorUm die Verteilung der Sportinfrastrukturmittel, die direkt an die Kommunen gehen, optimal zu koordinieren, haben wir folgendes mehrstufiges Verfahren festgelegt:
Mitte Juni 2026 – Abstimmung mit der Stadt: In Kürze findet ein erster Abstimmungstermin zwischen dem SSV und der Stadtverwaltung statt, um die Rahmenbedingungen für die direkt an die Kommune fließenden Mittel abzuklären. 23. September 2026 – Großes Infotreffen für alle Vereine: (Siehe Einladung unten). Im Anschluss – Vor-Ort-Termine: Nach dem ersten Treffen wird der SSV gemeinsam mit den Vereinen, die konkreten Bedarf angemeldet haben, Termine direkt vor Ort auf den jeweiligen Sportanlagen durchführen. Oktober / November 2026 – Abstimmung: In einem weiteren gemeinsamen Treffen aller Vereine werden wir zusammen in die Diskussion gehen, wie die Mittelverteilung konkret aussehen soll.
Einladung zum gemeinsamen Info- und AbstimmungstreffenWir laden hiermit alle interessierten Vereine explizit zu unserem ersten großen Austausch ein:
Wann: Mittwoch, 23.09.2026 um 17:00 - 19:30 Uhr Wo: Rathaus der Stadt Steinfurt, Sitzungssaal 1Bitte merkt euch diesen Termin unbedingt vor. Hier werden wir die Details des Programms besprechen und das weitere Vorgehen für die Vor-Ort-Termine koordinieren.
Die wichtigsten Kernpunkte des Förderprogramms im ÜberblickBitte lest euch diese Punkte bereits im Vorfeld aufmerksam durch, da Fehler im Ablauf im schlimmsten Fall zum Verlust der Fördergelder führen können:1. Grundvoraussetzungen für die Antragstellung
Mitgliedschaft & Stichtag: Maßgeblich ist der Status zum 01.01.2026. Der Verein muss Mitglied im KSB Steinfurt oder einem Fachverband im LSB NRW sein. Bei der finalen Antragstellung muss zwingend die Doppelmitgliedschaft nachgewiesen werden. Mindestinvestition: Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro pro Antrag. Kombination von Mitteln: Die Fördermittel dieses Programms können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.2. Eigentumsverhältnisse und FörderquotenDie Förderhöhe richtet sich stark nach den rechtlichen Verhältnissen der Sportstätte:
Eigentum / Erbbaurecht: Ist der Verein Eigentümer oder Erbbauberechtigter (Nachweis per Grundbucheintrag), ist eine Förderung von bis zu 90 % möglich. Miete / Pacht: Ist der Verein Mieter oder Pächter und wirtschaftlicher Träger der Anlage (Verantwortung für „Dach und Fach“), gilt ein fester Fördersatz von 50 %. Zweckbindungsfrist: Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss der Pachtvertrag noch mindestens 10 Jahre laufen.Wichtige strategische Überlegung: Ein solcher Antrag muss langfristig sinnvoll für euren Verein sein. Mit der Förderung übernimmt der Verein für mindestens 10 Jahre die volle wirtschaftliche Verantwortung und Bewirtschaftung der Anlage.3. Wichtige Hinweise zu Finanzen und ProjektablaufDa es sich hierbei um die Weiterleitung von Bundesmitteln handelt, gilt die strikte Bundeshaushaltsordnung (BHO). Der gesamte Schriftverkehr wird von den Prüfbehörden äußerst kritisch gelesen.
Absolutes Bauverbot vor Genehmigung: Es darf absolut kein Baubeginn oder eine Auftragserteilung vor der offiziellen Antragsgenehmigung erfolgen! Ablauf des Mittelabrufs (Erst die Rechnung, dann das Geld): Die Maßnahme wird durchgeführt. Erst wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt, können die Mittel abgerufen werden. Die NRW Bank überweist das Geld an den Verein, der Verein zahlt es an die Handwerker weiter. Die abgerufenen Mittel müssen dann innerhalb von 3 Monaten vollständig verwendet werden. Zahlungsziele beachten: Bitte klärt die Zahlungsziele im Vorfeld aktiv mit den Handwerkern ab. Da der bürokratische Prozess etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, kann es eventuell zu einem Mittelverzug (Verzögerung der Auszahlung) kommen. Eigenleistung: Eure erbrachte Eigenleistung (z. B. Muskelhypothek der Mitglieder) ist anrechnungsfähig und kann eingebracht werden.Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und einen konstruktiven Austausch im September, um das Beste für die Steinfurter Sportlandschaft herauszuholen.
