Info- und Abstimmungstreffen zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“

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Info- und Abstimmungstreffen zum Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“

Stadtsportverband Steinfurt e.V.
Mittwoch 26 Aug 2026
Liebe Vereinsvorstände,
     

     
     
das neue Förderprogramm „Moderne          Sportstätte“ ist gestartet und bietet unseren Vereinen in        Steinfurt auch in den kommenden Jahren großartige Chancen, die        sportliche Infrastruktur zukunftsfähig aufzustellen. Das        Programm ist insgesamt auf eine Laufzeit von 10 Jahren angelegt.
     
Da die Förderung an strikte rechtliche        und finanzielle Vorgaben gekoppelt ist, möchten wir euch bereits        frühzeitig über die Rahmenbedingungen informieren und euch den        konkreten Fahrplan für das weitere Vorgehen bei uns im        Stadtsportverband (SSV) Steinfurt vorstellen.
     
Unser Fahrplan im SSV Steinfurt: So        gehen wir vor
     
Um die Verteilung der        Sportinfrastrukturmittel, die direkt an die Kommunen gehen,        optimal zu koordinieren, haben wir folgendes mehrstufiges        Verfahren festgelegt:
     
           
  1.          
    Mitte Juni 2026 – Abstimmung mit              der Stadt: In Kürze findet ein erster            Abstimmungstermin zwischen dem SSV und der Stadtverwaltung            statt, um die Rahmenbedingungen für die direkt an die            Kommune fließenden Mittel abzuklären.
           
  2.        
  3.          
    23. September 2026 – Großes              Infotreffen für alle Vereine: (Siehe Einladung unten).
           
  4.        
  5.          
    Im Anschluss – Vor-Ort-Termine:            Nach dem ersten Treffen wird der SSV gemeinsam mit den            Vereinen, die konkreten Bedarf angemeldet haben, Termine            direkt vor Ort auf den jeweiligen Sportanlagen durchführen.
           
  6.        
  7.          
    Oktober / November 2026 –              Abstimmung: In einem weiteren gemeinsamen Treffen            aller Vereine werden wir zusammen in die Diskussion gehen,            wie die Mittelverteilung konkret aussehen soll.
           
  8.      
     

     
     
Einladung zum gemeinsamen Info- und        Abstimmungstreffen
     
Wir laden hiermit alle interessierten        Vereine explizit zu unserem ersten großen Austausch ein:
     
           
  •          
    Wann: Mittwoch, 23.09.2026 um            17:00 - 19:30 Uhr
           
  •        
  •          
    Wo: Rathaus der Stadt            Steinfurt, Sitzungssaal 1
           
  •      
     
Bitte merkt euch diesen Termin unbedingt        vor. Hier werden wir die Details des Programms besprechen und        das weitere Vorgehen für die Vor-Ort-Termine koordinieren.
     

     
     
Die wichtigsten Kernpunkte des        Förderprogramms im Überblick
     
Bitte lest euch diese Punkte bereits im        Vorfeld aufmerksam durch, da Fehler im Ablauf im schlimmsten        Fall zum Verlust der Fördergelder führen können:
     
1. Grundvoraussetzungen für die        Antragstellung
     
           
  •          
    Mitgliedschaft & Stichtag:            Maßgeblich ist der Status zum 01.01.2026. Der Verein muss            Mitglied im KSB Steinfurt oder einem Fachverband im LSB NRW            sein. Bei der finalen Antragstellung muss zwingend die Doppelmitgliedschaft            nachgewiesen werden.
           
  •        
  •          
    Mindestinvestition: Das            Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000              Euro pro Antrag.
           
  •        
  •          
    Kombination von Mitteln: Die            Fördermittel dieses Programms können mit anderen            Fördermitteln kombiniert werden.
           
  •      
     
2. Eigentumsverhältnisse und        Förderquoten
     
Die Förderhöhe richtet sich stark nach        den rechtlichen Verhältnissen der Sportstätte:
     
           
  •          
    Eigentum / Erbbaurecht: Ist der            Verein Eigentümer oder Erbbauberechtigter (Nachweis per            Grundbucheintrag), ist eine Förderung von bis zu              90 % möglich.
           
  •        
  •          
    Miete / Pacht: Ist der Verein            Mieter oder Pächter und wirtschaftlicher Träger der Anlage            (Verantwortung für „Dach und Fach“), gilt ein fester              Fördersatz von 50 %.
           
  •        
  •          
    Zweckbindungsfrist: Nach            Fertigstellung der Baumaßnahme muss der Pachtvertrag noch mindestens              10 Jahre laufen.
           
  •      
     
       
Wichtige strategische Überlegung:          Ein solcher Antrag muss langfristig sinnvoll für euren Verein          sein. Mit der Förderung übernimmt der Verein für mindestens 10          Jahre die volle wirtschaftliche Verantwortung und          Bewirtschaftung der Anlage.
     
     
3. Wichtige Hinweise zu Finanzen und        Projektablauf
     
Da es sich hierbei um die Weiterleitung        von Bundesmitteln        handelt, gilt die strikte Bundeshaushaltsordnung (BHO). Der        gesamte Schriftverkehr wird von den Prüfbehörden äußerst        kritisch gelesen.
     
           
  •          
    Absolutes Bauverbot vor              Genehmigung: Es darf absolut kein Baubeginn oder eine            Auftragserteilung vor der offiziellen Antragsgenehmigung            erfolgen!
           
  •        
  •          
    Ablauf des Mittelabrufs (Erst die              Rechnung, dann das Geld): Die Maßnahme wird            durchgeführt. Erst wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt,            können die Mittel abgerufen werden. Die NRW Bank überweist            das Geld an den Verein, der Verein zahlt es an die            Handwerker weiter. Die abgerufenen Mittel müssen dann innerhalb              von 3 Monaten vollständig verwendet werden.
           
  •        
  •          
    Zahlungsziele beachten: Bitte            klärt die Zahlungsziele im Vorfeld aktiv mit den Handwerkern            ab. Da der bürokratische Prozess etwas Zeit in Anspruch            nehmen kann, kann es eventuell zu einem Mittelverzug            (Verzögerung der Auszahlung) kommen.
           
  •        
  •          
    Eigenleistung: Eure erbrachte            Eigenleistung (z. B. Muskelhypothek der Mitglieder) ist            anrechnungsfähig und kann eingebracht werden.
           
  •      
     
Wir freuen uns auf eine gute        Zusammenarbeit und einen konstruktiven Austausch im September,        um das Beste für die Steinfurter Sportlandschaft herauszuholen.


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