Newsletter Januar 2026

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Newsletter Januar 2026

Stadtsportverband Steinfurt e.V.
Veröffentlicht von SSV Steinfurt in Newsletter SSV · Donnerstag 15 Jan 2026
Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine in Steinfurt,
liebe Sport-Interessierte,

zum Jahresbeginn möchte ich euch über einige wichtige Themen informieren, die die Nutzung der städtischen Sporthallen betreffen und in den kommenden Monaten weiter konkretisiert werden. Ziel ist es, gemeinsam mit euch transparente, verlässliche und faire Rahmenbedingungen für die Hallennutzung zu schaffen.
Nutzungsvereinbarungen zwischen Stadt und Vereinen
Zukünftig sollen zwischen der Stadt Steinfurt und den nutzenden Vereinen verbindliche Nutzungsvereinbarungen für die Sporthallen abgeschlossen werden. Diese sollen klare Regelungen enthalten und damit für mehr Transparenz und Verlässlichkeit sorgen.
Inhalte dieser Vereinbarungen werden unter anderem sein:
  • Verantwortlichkeiten bei der     Reinigung der Hallen
  • Regelungen zur Kostenübernahme für zusätzlich     anfallende Reinigungsleistungen
  • Grundsätze zur ordnungsgemäßen     Nutzung und Übergabe der Sporthallen
Die konkreten Inhalte werden derzeit erarbeitet und sollen anschließend gemeinsam mit den Vereinen abgestimmt werden. Ziel ist eine praktikable Lösung, die den Hallenbetrieb langfristig sichert und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.
Hallenschlüssel – Aktualisierung der Daten
Im Rahmen der Hallenorganisation bitten wir euch um Unterstützung bei der Aktualisierung der Hallenschlüssel-Daten.
Bitte erfasst für euren Verein:
  • alle vorhandenen     Hallenschlüsselnummern
  • den Namen der jeweiligen     Übungsleiterin bzw. des Übungsleiters, der den Schlüssel nutzt
Diese Daten werden benötigt, um die Schlüsselverwaltung zu aktualisieren und klare Zuständigkeiten sicherzustellen. Informationen zur Rückmeldung (Formular / Ansprechpartner) folgen in Kürze gesondert.
Überarbeitung der Satzung zu Hallennutzungsgebühren
Aktuell wird die Satzung zu den Hallennutzungsgebühren überprüft und überarbeitet. Hintergrund ist unter anderem die Einführung der Umsatzsteuer, die künftig auf bestimmte Leistungen im Bereich der Sporthallennutzung erhoben werden muss.
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Frage, ob und in welcher Form diese Umsatzsteuer an die Vereine weitergegeben werden soll. Hierzu befinden sich Stadtverwaltung, Politik und Sportkoordination derzeit im Austausch. Sobald konkrete Beschlüsse oder belastbare Informationen vorliegen, werden wir euch selbstverständlich zeitnah informieren.

   
          
   
Einführung der    Umsatzsteuer für Kommunen – was bedeutet das für Sportvereine?                                                                                                                            
   
Ab    dem 01.01.2026 sind Städte und Gemeinden verpflichtet, für bestimmte    Leistungen Umsatzsteuer zu erheben. Grundlage ist der § 2b    Umsatzsteuergesetz, der bundesweit gilt. Davon betroffen ist auch die    Überlassung kommunaler Sporthallen an Sportvereine.
   
Der    Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.    Kommunen gelten bei der entgeltlichen Bereitstellung von Sporthallen    künftig als „Unternehmer“, da vergleichbare Leistungen auch von privaten    Anbietern angeboten werden könnten. Die Kommune muss die erhobene    Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
   
Für    die Sportvereine kann dies zur Folge haben, dass:
   
        
  • Hallennutzungsgebühren         angepasst werden,
  •     
  • die Umsatzsteuer separat         ausgewiesen wird (in der Regel 7 %, in Einzelfällen 19 %),
  •     
  • bestehende Satzungen und         Nutzungsregelungen überarbeitet werden müssen.
  •    
   
Wichtig zu wissen: Auch gemeinnützige Sportvereine sind nicht automatisch von der Umsatzsteuer    befreit. Die steuerliche Belastung entsteht unabhängig davon, ob ein Verein    ehrenamtlich geführt wird oder kostendeckend arbeitet.
   
Die    Einführung der Umsatzsteuer ist keine freiwillige Entscheidung der Kommune,    sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Aktuell wird geprüft, wie die    Regelung rechtssicher und möglichst vereinsverträglich umgesetzt werden    kann.
   
   
          
Bestandserhebung 2026 beim Landessportbund NRW gestartet
Die Bestandserhebung 2026 beim Landessportbund NRW ist gestartet. Alle Sportvereine sind aufgerufen, ihre Bestandsdaten fristgerecht zu melden.
Die jährliche Bestandserhebung ist von zentraler Bedeutung, da sie:
  • Grundlage für die Sportförderung     auf Landes- und kommunaler Ebene ist
  • Einfluss auf Zuschüsse,     Förderprogramme und Unterstützungsleistungen hat
  • eine wichtige Datengrundlage für     die sportpolitische Interessenvertretung bildet
Gemeldet werden unter anderem:
  • Mitgliederzahlen (nach Alter und     Geschlecht)
  • Angebots- und Strukturdaten der     Vereine
  • Angaben zu Übungsleiter*innen und     Qualifikationen
Bitte achtet darauf, eure Daten vollständig und korrekt im LSB-Portal einzupflegen. Nur so kann der organisierte Sport in NRW realistisch abgebildet und entsprechend unterstützt werden.
Hinweis: Die fristgerechte Meldung ist Voraussetzung für viele Förderungen und sollte daher unbedingt priorisiert werden. Bitte aktualisiert in diesem Zuge auch eure Kontaktdaten (Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer), sofern sich Änderungen ergeben haben, da wir als SSV Steinfurt sowie auch der KSB Steinfurt und der LSB NRW für Kontaktaufnahme hierüber eure Kontaktdaten beziehen.
NRW Übungsleiter-Offensive 2026 – bis zu 500 € Förderung für Lizenzen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des Haushalts 2026 eine neue „Übungsleitungs-Offensive“ beschlossen, um die Qualifizierung von Trainerinnen, Trainern und Übungsleiterinnen/Übungsleitern im Sport zu unterstützen.
Ziel dieser Offensive ist es, mehr qualifiziertes Personal für den Sport in den Vereinen zu gewinnen und damit den Breitensport – insbesondere im Kinder- und Jugendbereich – nachhaltig zu stärken.
Worum geht es konkret?
  • Das Land NRW stellt zusätzliche     Mittel zur Verfügung, sodass bis zu 500 € Zuschuss pro     Qualifizierungsmaßnahme am Erwerb einer Übungsleiter- oder Trainerlizenz     gefördert werden.
  • Die Förderung gilt für DOSB- bzw.     LSB NRW-anerkanntes Lizenzierungs- und Qualifizierungsangebote und wird     über das Förderportal des Landessportbund NRW vergeben.
  • Die Maßnahme richtet sich an     gemeinnützige Sportvereine, Fachverbände und weitere Sportanbieter in NRW,     die qualifiziertes Personal ausbilden und einsetzen.
  • Förderanträge können     voraussichtlich ab Mitte Februar 2026 über das LSB-Förderportal gestellt     werden.
Wichtig für Vereine: Diese Unterstützung kann pro Ausbildungsmaßnahme in Anspruch genommen werden – auch mehrfach, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich empfehle allen Vereinen, diese Förderung bei der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen für 2026 zu berücksichtigen und rechtzeitig entsprechende Anträge im LSB-Portal einzureichen.
600 Millionen Euro für Sportstätten
Nach aktuellem Stand (Entwurf des Förderprogramms, noch ohne endgültige Förderrichtlinie) lassen sich die 600 Millionen Euro grob so gliedern:
  • Investitionen in vereinseigene     Sportinfrastrukturen
  • Investitionen in kommunale     Sportstätten
  • Investitionen in kommunale     Schwimmbäder und ähnliche Anlagen
        (Hierzu gehören z. B. Sporthallen, Kunstrasenplätze, Funktionsgebäude,     etc.)
Die genaue Ausgestaltung der Förderbedingungen und die Förderrichtlinie sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden – das heißt, es lohnt sich, die Entwicklung weiter zu verfolgen, um mögliche Förderanträge und Projektplanungen frühzeitig vorzubereiten.
Hybride Informationsveranstaltung "Zukunft im Blick: Wege nach der Schule" am 02.02.2026 im Kreishaus in Steinfurt sowie digital über Zoom
Ein weiterer wichtiger Hinweis richtet sich insbesondere an Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit sowie an Übungsleiterinnen und Trainerinnen: Am 02.02.2026 findet die hybride Informationsveranstaltung „Zukunft im Blick: Wege nach der Schule“ statt. Die Veranstaltung wird vor Ort im Kreishaus Steinfurt sowie digital über Zoom angeboten und vom Kreis Steinfurt im Rahmen des Übergangs Schule–Beruf (KAoA) durchgeführt.
Das Format bietet Jugendlichen, Eltern sowie Multiplikator*innen einen umfassenden Überblick über mögliche Wege nach dem Schulabschluss – von Ausbildung und Studium bis hin zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Aus Sicht des Stadtsportverbandes handelt es sich um ein sehr gelungenes, praxisnahes Informationsangebot, das viele junge Menschen aktuell dringend benötigen. Gerade Sportvereine haben einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu jungen Menschen und können hier einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Orientierung und Zukunftsplanung leisten.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findet ihr unter:
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Schule,%20Sport%20und%20Integration/Bildungsb%C3%BCro/%C3%9Cbergang%20Schule%20-

Termine
  • 22.01.2026 | 18:00 Uhr | Ausschuss     für Bildung, Schule, Kultur und Sport
  • 02.02.2026 | Kreishaus in Steinfurt     sowie digital über Zoom | Hybride Informationsveranstaltung "Zukunft     im Blick: Wege nach der Schule"
  • Ankündigung: 1. Quartal 2026 |     Arbeitstreffen mit allen Sportvereinen


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