Newsletter Januar 2026
Veröffentlicht von SSV Steinfurt in Newsletter SSV · Donnerstag 15 Jan 2026
Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine in Steinfurt,
liebe Sport-Interessierte,
liebe Sport-Interessierte,
zum Jahresbeginn
möchte ich euch über einige wichtige Themen informieren, die die Nutzung der
städtischen Sporthallen betreffen und in den kommenden Monaten weiter
konkretisiert werden. Ziel ist es, gemeinsam mit euch transparente,
verlässliche und faire Rahmenbedingungen für die Hallennutzung zu schaffen.
Nutzungsvereinbarungen zwischen Stadt
und Vereinen
Zukünftig sollen
zwischen der Stadt Steinfurt und den nutzenden Vereinen verbindliche
Nutzungsvereinbarungen für die Sporthallen abgeschlossen werden. Diese sollen
klare Regelungen enthalten und damit für mehr Transparenz und Verlässlichkeit
sorgen.
Inhalte dieser
Vereinbarungen werden unter anderem sein:
- Verantwortlichkeiten bei der Reinigung der Hallen
- Regelungen zur Kostenübernahme für zusätzlich anfallende Reinigungsleistungen
- Grundsätze zur ordnungsgemäßen Nutzung und Übergabe der Sporthallen
Die konkreten
Inhalte werden derzeit erarbeitet und sollen anschließend gemeinsam mit den
Vereinen abgestimmt werden. Ziel ist eine praktikable Lösung, die den
Hallenbetrieb langfristig sichert und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.
Hallenschlüssel – Aktualisierung der
Daten
Im Rahmen der
Hallenorganisation bitten wir euch um Unterstützung bei der Aktualisierung der
Hallenschlüssel-Daten.
Bitte erfasst
für euren Verein:
- alle vorhandenen Hallenschlüsselnummern
- den Namen der jeweiligen Übungsleiterin bzw. des Übungsleiters, der den Schlüssel nutzt
Diese Daten
werden benötigt, um die Schlüsselverwaltung zu aktualisieren und klare
Zuständigkeiten sicherzustellen. Informationen zur Rückmeldung (Formular /
Ansprechpartner) folgen in Kürze gesondert.
Überarbeitung der Satzung zu
Hallennutzungsgebühren
Aktuell wird die
Satzung zu den Hallennutzungsgebühren überprüft und überarbeitet. Hintergrund
ist unter anderem die Einführung der Umsatzsteuer, die künftig auf bestimmte
Leistungen im Bereich der Sporthallennutzung erhoben werden muss.
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Frage, ob und in welcher Form diese Umsatzsteuer an die Vereine weitergegeben werden soll. Hierzu befinden sich Stadtverwaltung, Politik und Sportkoordination derzeit im Austausch. Sobald konkrete Beschlüsse oder belastbare Informationen vorliegen, werden wir euch selbstverständlich zeitnah informieren.
Einführung der
Umsatzsteuer für Kommunen – was bedeutet das für Sportvereine?
Ab
dem 01.01.2026 sind Städte und Gemeinden verpflichtet, für bestimmte
Leistungen Umsatzsteuer zu erheben. Grundlage ist der § 2b
Umsatzsteuergesetz, der bundesweit gilt. Davon betroffen ist auch die
Überlassung kommunaler Sporthallen an Sportvereine.
Der
Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Kommunen gelten bei der entgeltlichen Bereitstellung von Sporthallen
künftig als „Unternehmer“, da vergleichbare Leistungen auch von privaten
Anbietern angeboten werden könnten. Die Kommune muss die erhobene
Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Für
die Sportvereine kann dies zur Folge haben, dass:
- Hallennutzungsgebühren angepasst werden,
- die Umsatzsteuer separat ausgewiesen wird (in der Regel 7 %, in Einzelfällen 19 %),
- bestehende Satzungen und Nutzungsregelungen überarbeitet werden müssen.
Wichtig zu wissen: Auch gemeinnützige Sportvereine sind nicht automatisch von der Umsatzsteuer
befreit. Die steuerliche Belastung entsteht unabhängig davon, ob ein Verein
ehrenamtlich geführt wird oder kostendeckend arbeitet.
Die
Einführung der Umsatzsteuer ist keine freiwillige Entscheidung der Kommune,
sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Aktuell wird geprüft, wie die
Regelung rechtssicher und möglichst vereinsverträglich umgesetzt werden
kann.
Bestandserhebung 2026 beim
Landessportbund NRW gestartet
Die
Bestandserhebung 2026 beim Landessportbund NRW ist gestartet. Alle Sportvereine
sind aufgerufen, ihre Bestandsdaten fristgerecht zu melden.
Die jährliche
Bestandserhebung ist von zentraler Bedeutung, da sie:
- Grundlage für die Sportförderung auf Landes- und kommunaler Ebene ist
- Einfluss auf Zuschüsse, Förderprogramme und Unterstützungsleistungen hat
- eine wichtige Datengrundlage für die sportpolitische Interessenvertretung bildet
Gemeldet werden
unter anderem:
- Mitgliederzahlen (nach Alter und Geschlecht)
- Angebots- und Strukturdaten der Vereine
- Angaben zu Übungsleiter*innen und Qualifikationen
Bitte achtet
darauf, eure Daten vollständig und korrekt im LSB-Portal einzupflegen. Nur so
kann der organisierte Sport in NRW realistisch abgebildet und entsprechend
unterstützt werden.
Hinweis: Die
fristgerechte Meldung ist Voraussetzung für viele Förderungen und sollte daher
unbedingt priorisiert werden. Bitte aktualisiert in diesem Zuge auch eure
Kontaktdaten (Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer), sofern sich Änderungen
ergeben haben, da wir als SSV Steinfurt sowie auch der KSB Steinfurt und der
LSB NRW für Kontaktaufnahme hierüber eure Kontaktdaten beziehen.
NRW Übungsleiter-Offensive 2026 – bis zu
500 € Förderung für Lizenzen
Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des Haushalts 2026 eine neue
„Übungsleitungs-Offensive“ beschlossen, um die Qualifizierung von Trainerinnen,
Trainern und Übungsleiterinnen/Übungsleitern im Sport zu unterstützen.
Ziel dieser
Offensive ist es, mehr qualifiziertes Personal für den Sport in den Vereinen zu
gewinnen und damit den Breitensport – insbesondere im Kinder- und Jugendbereich
– nachhaltig zu stärken.
Worum geht es
konkret?
- Das Land NRW stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung, sodass bis zu 500 € Zuschuss pro Qualifizierungsmaßnahme am Erwerb einer Übungsleiter- oder Trainerlizenz gefördert werden.
- Die Förderung gilt für DOSB- bzw. LSB NRW-anerkanntes Lizenzierungs- und Qualifizierungsangebote und wird über das Förderportal des Landessportbund NRW vergeben.
- Die Maßnahme richtet sich an gemeinnützige Sportvereine, Fachverbände und weitere Sportanbieter in NRW, die qualifiziertes Personal ausbilden und einsetzen.
- Förderanträge können voraussichtlich ab Mitte Februar 2026 über das LSB-Förderportal gestellt werden.
Wichtig für
Vereine: Diese Unterstützung kann pro Ausbildungsmaßnahme in Anspruch genommen
werden – auch mehrfach, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich empfehle
allen Vereinen, diese Förderung bei der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen
für 2026 zu berücksichtigen und rechtzeitig entsprechende Anträge im LSB-Portal
einzureichen.
600 Millionen Euro für Sportstätten
Nach aktuellem
Stand (Entwurf des Förderprogramms, noch ohne endgültige Förderrichtlinie)
lassen sich die 600 Millionen Euro grob so gliedern:
- Investitionen in vereinseigene Sportinfrastrukturen
- Investitionen in kommunale Sportstätten
- Investitionen in kommunale
Schwimmbäder und ähnliche Anlagen
(Hierzu gehören z. B. Sporthallen, Kunstrasenplätze, Funktionsgebäude, etc.)
Die genaue
Ausgestaltung der Förderbedingungen und die Förderrichtlinie sollen
voraussichtlich im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden – das heißt, es
lohnt sich, die Entwicklung weiter zu verfolgen, um mögliche Förderanträge und
Projektplanungen frühzeitig vorzubereiten.
Hybride Informationsveranstaltung
"Zukunft im Blick: Wege nach der Schule" am 02.02.2026 im Kreishaus
in Steinfurt sowie digital über Zoom
Ein weiterer
wichtiger Hinweis richtet sich insbesondere an Vereine mit Kinder- und
Jugendarbeit sowie an Übungsleiterinnen und Trainerinnen: Am 02.02.2026 findet
die hybride Informationsveranstaltung „Zukunft im Blick: Wege nach der Schule“
statt. Die Veranstaltung wird vor Ort im Kreishaus Steinfurt sowie digital über
Zoom angeboten und vom Kreis Steinfurt im Rahmen des Übergangs Schule–Beruf
(KAoA) durchgeführt.
Das Format
bietet Jugendlichen, Eltern sowie Multiplikator*innen einen umfassenden
Überblick über mögliche Wege nach dem Schulabschluss – von Ausbildung und
Studium bis hin zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Aus Sicht des
Stadtsportverbandes handelt es sich um ein sehr gelungenes, praxisnahes
Informationsangebot, das viele junge Menschen aktuell dringend benötigen. Gerade
Sportvereine haben einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu jungen Menschen
und können hier einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Orientierung und
Zukunftsplanung leisten.
Weitere
Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findet ihr unter:
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Schule,%20Sport%20und%20Integration/Bildungsb%C3%BCro/%C3%9Cbergang%20Schule%20-
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Schule,%20Sport%20und%20Integration/Bildungsb%C3%BCro/%C3%9Cbergang%20Schule%20-
Termine
- 22.01.2026 | 18:00 Uhr | Ausschuss für Bildung, Schule, Kultur und Sport
- 02.02.2026 | Kreishaus in Steinfurt sowie digital über Zoom | Hybride Informationsveranstaltung "Zukunft im Blick: Wege nach der Schule"
- Ankündigung: 1. Quartal 2026 | Arbeitstreffen mit allen Sportvereinen
