Newsletter Mai

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Newsletter Mai

Stadtsportverband Steinfurt
Veröffentlicht von SSV · Donnerstag 15 Mai 2025
Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine in Steinfurt,
nachfolgend findet ihr die aktuellen Themen und Hinweise für den Mail 2025.
Antragsfrist „Förderung der Übungsarbeit“
Ich möchte euch daran erinnern, rechtzeitig den Antrag auf Förderung der Übungsarbeit zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2025!
Die Förderung ist eine wichtige Unterstützung für die Arbeit in unseren Vereinen – nutzt diese Möglichkeit!
Hier geht's direkt zum Förderportal: https://foerderportal.lsb-nrw.de/home
Trikot-Tag – Mitmachen lohnt sich!
am 20. Mai 2025 ist es wieder so weit: Ganz Nordrhein-Westfalen zeigt Flagge für den Vereinssport – beim diesjährigen #TrikotTagNRW! Einfach Trikot anziehen, Vereinsliebe zeigen, ein Foto machen und mit etwas Glück attraktive Preise gewinnen.
Der Aktionstag wird in diesem Jahr von zwei starken Partnern begleitet: ARAG und DERBYSTAR.
  • ARAG,     seit 2019 offizieller Versicherungspartner des Landessportbundes NRW,     unterstützt den TrikotTag mit 30 Spenden à 400 Euro – ein     willkommenes Extra für jede Vereinskasse!
  • DERBYSTAR     ist erstmals mit dabei und verlost unter allen Teilnehmenden:
    •  
    • 30 Rabattcodes      über 50 % für den DERBYSTAR-Onlineshop,
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    • sowie einen kompletten Trikotsatz      (15 Trikots, Hosen und Stutzen) im Wert von bis zu 975 Euro!
Die Teilnahme ist einfach: Trikot anziehen, Foto machen, online einreichen – und mit etwas Glück gehören Sie zu den Gewinnern!
Alle Informationen rund um den Aktionstag unter: www.lsb.nrw
Neues Qualitätssiegels im Kinder- und Jugendsport
So erfüllt der Verein die Anforderungen: Die Vergabe des Qualitätssiegels für Kinder- und Jugendsport erfolgt durch den örtlichen Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband. Um das Siegel zu erhalten, muss ein Verein folgende Kriterien erfüllen.
Pflichtkriterien:
  1. Sportangebote für Kinder     und Jugendliche
        Altersgerechte und regelmäßige Sportangebote, die die körperliche und     soziale Entwicklung fördern. Die Anleitung erfolgt durch qualifizierte     Übungsleiter*innen oder Trainer*innen.
  2. Schutzkonzept für Kinder     und Jugendliche
        Der Verein verfügt über ein Schutzkonzept zur Prävention von und Intervention bei     sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport oder     arbeitet aktiv an der Entwicklung eines solchen Konzepts.
  3. Jugendordnung
        Ein gültige Jugendordnung ist     vorhanden und die Jugend ist in der Satzung des Hauptvereins verankert.
  4. Beratung und     Profilierung
        Der Verein erhält professionelle Unterstützung durch den zuständigen     Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband. Eine Profilierung mithilfe     der Beratungsmethode     „Zeig Dein Profil!“ der Sportjugend NRW ist     Voraussetzung.
         
Wahlkriterien: Zusätzlich zu den Pflichtkriterien müssen Vereine in mindestens drei der folgenden neun Wahlkriterien nachweislich aktiv sein:
  1. Kooperationen
  2. Junges Engagement
  3. Medienbildung
  4. Ferienfreizeiten/Aktivitäten
  5. Generationsübergreifende     Angebote/Elternarbeit/Lebenswelt Familie
  6. Kibaz/Minisportabzeichen
  7. Vielfalt und Teilhabe
  8. Suchtprävention
  9. Nachwuchsförderung/Talentsichtung/Talentförderung
Gerne unterstütze ich euch bei der Erfüllung der Aufgaben.
Kinderschutz im Sportverein – Die Fristen und was wichtig ist
Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig vor Einführung einer Frist Rechnung zu tragen, gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024 folgende Kriterien nachweisen müssen:
  • Positionierung und     Verankerung (Beschluss des Präsidiums/ Jugend)
  • Durchführung einer     organisationsspezifischen Risikoanalyse
  • Beschluss und Benennung     von mind. einer Ansprechperson
  • Eignung von     Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/     Unterzeichnung des Ehrenkodex)
Diese Regelungen gelten im Falle der Weiterleitung von KJFP-Mitteln des Landes NRW auch für deren Untergliederungen und die angeschlossenen Sportvereine als Weiterleitungsempfänger.
FSJ- und BFD-Einsatzstellen müssen bis zum 01.09.2026 für das Bildungsjahr 2026/ 2027 die Mindestanforderungen vorweisen. Für Sportvereine, die nicht unter die vorgenannten Regeln fallen liegen bisher keine Fristen vor. Vereinen wird jedoch empfohlen, sich bereits jetzt auf den Weg zur Erstellung eines Schutzkonzepts zu machen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist damit zu rechnen, dass einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vergabe von Fördermitteln ebenfalls an die Umsetzung von Schutzkonzepten knüpfen und entsprechende Fristen setzen.
Bei Fragen stehe ich euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Neubau Arnoldinum Halle
Der Neubau der Sporthalle am Gymnasium Arnoldinum hat den nächsten wichtigen Schritt getan – die Baugenehmigung liegt vor.
Vorstellung der Pläne für die Nutzenden: Dienstag, 20.05.2025 um 17 Uhr in den Sitzungssaal 1 des Rathauses sein.
è Zum Neubau der Heinrich-Neuy-Halle gibt es derzeit keine Neuigkeiten.
Sportentwicklungsplanung
Ich verweise hier aufs Padlet:
Derzeit sind Moritz Beier (Stadt Steinfurt/ Jugendpfleger) und ich mit dem Schreiben des Plans beschäftigt, welcher den Haushaltsberatungen 2026 als Grundlage dienen soll, um für die Umsetzung in den folgenden Jahren Haushaltsmittel einzuplanen.
Termine und Veranstaltungen:
è 25.05.2025 Triathlon Steinfurt
è 31.05.2025: Steinfurter Abendrennen RSV Friedenau
è 14.06.2025: Altstadt-Abendlauf TB Burgsteinfurt
è 24-Stunden Schwimmen am 05. und 06.07.2025
è 14. Juli bis 24. August: Sport im Bagno-Park
è 24.08.2025: Neubürgerempfang & 50 Jahre Kreisstadt Steinfurt
è 31.08.2025: „Politik bewegt“
Mit sportlichen Grüßen
Inken Namockel


Stadtsportverband Steinfurt e.V.
Jens Kösters, Vorsitzender
Am Kurbaum 10
48565 Steinfurt
@stadtsportverbandsteinfurt
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