Newsletter Mai
Veröffentlicht von SSV · Donnerstag 15 Mai 2025
Liebe
Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine in Steinfurt,
nachfolgend
findet ihr die aktuellen Themen und Hinweise für den Mail 2025.
Antragsfrist
„Förderung der Übungsarbeit“
Ich
möchte euch daran erinnern, rechtzeitig den Antrag auf Förderung der
Übungsarbeit zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2025!
Die
Förderung ist eine wichtige Unterstützung für die Arbeit in unseren Vereinen –
nutzt diese Möglichkeit!
Hier
geht's direkt zum Förderportal: https://foerderportal.lsb-nrw.de/home
Trikot-Tag
– Mitmachen lohnt sich!
am 20.
Mai 2025 ist es wieder so weit: Ganz Nordrhein-Westfalen zeigt Flagge für
den Vereinssport – beim diesjährigen #TrikotTagNRW! Einfach Trikot
anziehen, Vereinsliebe zeigen, ein Foto machen und mit etwas Glück attraktive
Preise gewinnen.
Der
Aktionstag wird in diesem Jahr von zwei starken Partnern begleitet: ARAG
und DERBYSTAR.
- ARAG, seit 2019 offizieller Versicherungspartner des Landessportbundes NRW, unterstützt den TrikotTag mit 30 Spenden à 400 Euro – ein willkommenes Extra für jede Vereinskasse!
- DERBYSTAR ist erstmals mit dabei und verlost unter allen Teilnehmenden:
- 30 Rabattcodes über 50 % für den DERBYSTAR-Onlineshop,
- sowie einen kompletten Trikotsatz (15 Trikots, Hosen und Stutzen) im Wert von bis zu 975 Euro!
Die
Teilnahme ist einfach: Trikot anziehen, Foto machen, online einreichen – und
mit etwas Glück gehören Sie zu den Gewinnern!
Alle
Informationen rund um den Aktionstag unter: www.lsb.nrw
Neues
Qualitätssiegels im Kinder- und Jugendsport
So
erfüllt der Verein die Anforderungen: Die Vergabe des
Qualitätssiegels für Kinder- und Jugendsport erfolgt durch den örtlichen Kreis-
oder Stadtsportbund oder Fachverband. Um das Siegel zu erhalten, muss ein
Verein folgende Kriterien erfüllen.
Pflichtkriterien:
- Sportangebote für Kinder
und Jugendliche
Altersgerechte und regelmäßige Sportangebote, die die körperliche und soziale Entwicklung fördern. Die Anleitung erfolgt durch qualifizierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen. - Schutzkonzept für Kinder
und Jugendliche
Der Verein verfügt über ein Schutzkonzept zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport oder arbeitet aktiv an der Entwicklung eines solchen Konzepts. - Jugendordnung
Ein gültige Jugendordnung ist vorhanden und die Jugend ist in der Satzung des Hauptvereins verankert. - Beratung und
Profilierung
Der Verein erhält professionelle Unterstützung durch den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband. Eine Profilierung mithilfe der Beratungsmethode „Zeig Dein Profil!“ der Sportjugend NRW ist Voraussetzung.
Wahlkriterien:
Zusätzlich zu den Pflichtkriterien müssen Vereine in mindestens drei
der folgenden neun Wahlkriterien nachweislich aktiv sein:
- Kooperationen
- Junges Engagement
- Medienbildung
- Ferienfreizeiten/Aktivitäten
- Generationsübergreifende Angebote/Elternarbeit/Lebenswelt Familie
- Kibaz/Minisportabzeichen
- Vielfalt und Teilhabe
- Suchtprävention
- Nachwuchsförderung/Talentsichtung/Talentförderung
Gerne
unterstütze ich euch bei der Erfüllung der Aufgaben.
Kinderschutz
im Sportverein – Die Fristen und was wichtig ist
Um
den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung
von Schutzkonzepten frühzeitig vor Einführung einer Frist Rechnung zu tragen,
gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024
folgende Kriterien nachweisen müssen:
- Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/ Jugend)
- Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse
- Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson
- Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex)
Diese
Regelungen gelten im Falle der Weiterleitung von KJFP-Mitteln des Landes NRW
auch für deren Untergliederungen und die angeschlossenen Sportvereine als
Weiterleitungsempfänger.
FSJ-
und BFD-Einsatzstellen müssen bis zum 01.09.2026 für das Bildungsjahr 2026/
2027 die Mindestanforderungen vorweisen. Für Sportvereine, die
nicht unter die vorgenannten Regeln fallen liegen bisher keine Fristen vor. Vereinen
wird jedoch empfohlen, sich bereits jetzt auf den Weg zur Erstellung eines
Schutzkonzepts zu machen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist
damit zu rechnen, dass einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich die
Vergabe von Fördermitteln ebenfalls an die Umsetzung von Schutzkonzepten
knüpfen und entsprechende Fristen setzen.
Bei
Fragen stehe ich euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Neubau
Arnoldinum Halle
Der
Neubau der Sporthalle am Gymnasium Arnoldinum hat den nächsten wichtigen
Schritt getan – die Baugenehmigung liegt vor.
Vorstellung
der Pläne für die Nutzenden: Dienstag, 20.05.2025 um 17 Uhr in den Sitzungssaal
1 des Rathauses sein.
è Zum
Neubau der Heinrich-Neuy-Halle gibt es derzeit keine Neuigkeiten.
Sportentwicklungsplanung
Ich
verweise hier aufs Padlet:
Derzeit
sind Moritz Beier (Stadt Steinfurt/ Jugendpfleger) und ich mit dem Schreiben
des Plans beschäftigt, welcher den Haushaltsberatungen 2026 als Grundlage
dienen soll, um für die Umsetzung in den folgenden Jahren Haushaltsmittel
einzuplanen.
Termine
und Veranstaltungen:
è 25.05.2025
Triathlon Steinfurt
è 31.05.2025:
Steinfurter Abendrennen RSV Friedenau
è 14.06.2025:
Altstadt-Abendlauf TB Burgsteinfurt
è 24-Stunden
Schwimmen am 05. und 06.07.2025
è 14.
Juli bis 24. August: Sport im Bagno-Park
è 24.08.2025:
Neubürgerempfang & 50 Jahre Kreisstadt Steinfurt
è 31.08.2025:
„Politik bewegt“
Mit sportlichen Grüßen
Inken Namockel